Privatpraxis für Psychotherapie
Cornelia König

Kosten

SelbstzahlerInnen

Tragen Sie die Kosten für die Therapie selbst, entfällt das Antragsprozedere und wir können direkt nach 4 probatorischen Sitzungen mit der Behandlung starten. Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz. Aktuell betragen die Kosten für eine Einzelsitzung á 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55€. Es fallen im Behandlungsfall ggf. weitere Kosten für über die Sitzung hinausgehende Leistungen (Diagnostik, biographische Anamnese, etc.) an.

Private Krankenversicherung

Abhängig von dem Leistungskatalog Ihrer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für die Psychotherapie i.d.R. übernommen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob das zutrifft und wie hoch der Anteil der Kostenübernahme ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie über die gesetzlichen Krankenkassen versichert, erfolgt die Behandlung in meiner Praxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die Kosten für die Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Das ist möglich, wenn Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass es Ihnen innerhalb einer zumutbaren Wartezeit nicht möglich war, eine Therapie bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten beginnen zu können. Nach §13(3) Sozialgesetzbuch V ist die Krankenkasse dann verpflichtet, Ihnen die Kosten für eine private Therapie zu erstatten. Wie der Prozess genau abläuft, besprechen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch. Vorab können Sie sich hier über die Kostenerstattung informieren.

Haftungshinweis: Die hier angeführten Informationen zur Kosten(-erstattung) und Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, für die sachliche Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

Hinweis zum Ausfallshonorar:

Die wöchentlichen Sitzungen finden zu einem eigens für Sie reservierten Termin statt. Das bedeutet, dass dieser bei zu kurzfristigen Absagen nicht anderweitig vergeben werden kann. Termine müssen spätestens 2 Werktage vorher (=48 Stunden) abgesagt werden. Sollte das nicht der Fall sein, und es ist Ihnen nicht möglich zu einem in der gleichen Woche angebotenen Ersatztermin zu kommen, wird Ihnen für die entfallene Sitzung ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt. Hierbei wird der jeweilige Kassensatz berechnet. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen und sind privat zu bezahlen.  






 
 
 
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